Im Rahmen der DSGVO gelten für Webseitenbetreiber seit Mai 2018 verschärfte Regeln zum Schutz personenbezogener Daten. Anlass dafür sind steigende Zahlen der Datendiebstähle und Hackerangriffe auf Server weltweit, die es auf die Daten Ihrer Kunden abgesehen haben. Die neuen Regelungen gelten besonders, wenn man als Gewerbetreibender seinen Kunden auf der Homepage Kontaktformulare und Angebotsrechner zur Verfügung stellt und dabei personenbezogene Daten wie E-Mail Adressen oder Login-Daten abfragt. Es sind bereits Fälle bekannt, in denen Betreiber von unverschlüsselten Webseiten abgemahnt und zur Zahlung von Schmerzensgeldern aufgefordert wurden. 

Google kennzeichnet Seiten OHNE SSL-Verschlüsselung 

Auch der Internet-Riese Google will seinen Nutzern bestmöglichen Schutz bieten. Deshalb werden alle unverschlüsselten Webseiten ab dem 23. Juli vom Webbrowser Chrome als unsicher gekennzeichnet. Bei allen http-Seiten soll eine Warnung in der Adressleiste erscheinen – Grund genug um als Web-Admin aktiv zu werden. Schließlich ist Chrome mit einem Anteil von 60% eine Instanz auf dem Webbrowser-Markt.  

SSL-Pflicht für Webseitenbetreiber

Künftig benötigen also alle Webseitenbetreiber eine SSL-Verschlüsselung auf der Webseite. Für jene, die es noch nicht wissen: Mit einer SSL-Verschlüsselung stellen Sie sicher, dass Daten, welche über diese Webseite gesendet werden, nicht von Dritten erfasst und genutzt werden. Besitzt eine Homepage keine Verschlüsselung, kann das für die Nutzer Ihrer Homepage abschreckend wirken und im schlimmsten Fall zu Abmahnungen und Bußgeldern führen.  

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